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Beim Impfcheck herausfinden, welche Impfungen wann sinnvoll sind

Kind bekommt Pflaster nach Impfung

© Viacheslav Yakobchuk AdobeStock 496495490

Impfungen gehören zu den wohl wichtigsten Maßnahmen, um sich (und seine Mitmenschen) vor schweren Infektionskrankheiten zu schützen bzw. um einen schweren Verlauf zu vermeiden. Die sogenannte Ständige Impfkommission (STIKO) gibt diesbezüglich gezielt Empfehlungen für bestimmte Impfungen in verschiedenen Lebensphasen.

Q&A: Impfcheck: Empfehlungen und Ziele

Wer soll sich wann wogegen impfen lassen?

Der Impfcheck ist ein einfacher Weg, um den eigenen Impfstatus überprüfen zu lassen und mögliche Impflücken zu schließen. In der Regel wird er beim Hausarzt durchgeführt. Dabei wird überprüft, ob es im Impfpass fehlende oder veraltete Impfungen gibt. Manchmal wird auch eine (meist kostenpflichtige) Titerbestimmung durchgeführt, um zu evaluieren, ob noch ein ausreichender Impfschutz vorhanden ist.

Im Impfkalender der STIKO gibt es eine Übersicht der empfohlenen Impfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Bei manchen Impfstoffen ist eine Verabreichung in Form von Teilimpfungen notwendig, um einen zuverlässigen Impfschutz zu gewährleisten.

Besonders Infektionskrankheiten im Kindesalter wie beispielsweise Mumps, Masern oder Keuchhusten, werden oft als harmlos eingestuft, obwohl sie hochansteckend sind, sich schnell ausbreiten und schwere Folgen für die Erkrankten haben können. Um eine weite Ausbreitung in der Bevölkerung zu verhindern, bieten Impfungen den besten Schutz.

Empfohlene Impfungen für Kinder (0 bis 12 Jahre):

  • Coronavirus SARS-CoV-2
  • Diphterie
  • FSME
  • Grippe (Influenza)
  • Hepatitis B
  • HPV (Humane Papillomviren)
  • Hib (Haemophilus influenzae b.)
  • Keuchhusten (Pertussis)
  • Masern
  • Meningokokken
  • Mumps
  • Pneumokokken
  • Polio
  • Rotaviren
  • Röteln
  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
  • Windpocken (Varizellen)
  • RSV-Prophylaxe

Empfohlen werden manche Impfungen im frühen Kindesalter bereits ein paar Wochen nach der Geburt, da einige Erkrankungen bei Säuglingen und Kleinkindern deutlich schwerer verlaufen als bei Erwachsenen.

Bei Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren kommt es zum Glück eher selten zu schweren Erkrankungen, jedoch kommen sie durch Klassenfahrten oder Urlaubsreisen in Länder, in denen einige Infektionskrankheiten vermehrt auftreten können.

Bestimmte Impfungen wie Tetanus, Keuchhusten oder Kinderlähmung sollten bei Jugendlichen aufgefrischt werden, damit der Schutz sicher bestehen bleibt. Außerdem wird Mädchen und Jungen in einer bestimmten Altersgruppe auch die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) empfohlen.

Je nach Alter werden folgende Auffrisch- oder Nachholimpfungen für Jugendliche (12 bis 17 Jahre) empfohlen:

  • Coronavirus SARS-CoV-2
  • Diphterie
  • FSME
  • Grippe (Influenza)
  • Hepatitis B
  • Hib (Haemophilus influenzae b.)
  • HPV (Humane Papillomviren)
  • Keuchhusten (Pertussis)
  • Masern
  • Meningokokken
  • Mumps
  • Polio (Kinderlähmung)
  • Röteln
  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
  • Windpocken (Varizellen)

Auch wenn man als Erwachsener nicht mehr so oft daran denkt, so sollte man den eigenen Impfschutz regelmäßig prüfen lassen, spätestens alle 10 Jahre. Für Personen ab 50 oder 60 Jahren sind zudem spezielle Schutzimpfungen wichtig.

Folgende Routine-Impfungen bzw. Auffrischungen sind für erwachsene Personen empfohlen:

  • Coronavirus SARS-CoV-2
  • Diphterie
  • FSME
  • Grippe (Influenza)
  • Gürtelrose (Herpes zoster)
  • Hepatitis B
  • Hib (Haemophilus influenzae b.)
  • Keuchhusten (Pertussis)
  • Masern
  • Meningokokken
  • Pneumokokken
  • Polio (Kinderlähmung)
  • Röteln
  • RSV
  • Tetanus (Wundstarrkrampf)

Sollen sich Schwangere impfen lassen?

Gerade in der Schwangerschaft ist der Schütz für sich selbst und das ungeborene Kind besonders wichtig. Da bestimmte Impfungen in der Schwangerschaft nicht verabreicht werden können, empfiehlt die STIKO diese bereits vor einer möglichen Schwangerschaft. Diesbezüglich sollte unbedingt mit der Ärztin oder dem Arzt Rücksprache gehalten werden.

Besteht ein Kinderwunsch, sollte der Impfschutz rechtzeitig vor der Schwangerschaft überprüft werden – besonders für:

  • Windpocken (Varizellen)
  • Röteln
  • Masern
  • Mumps

Diese Impfungen erfolgen mit sogenannten Lebendimpfstoffen, die in der Schwangerschaft nicht geimpft werden dürfen. Direkt nach der Impfung wird zudem dazu geraten, einen bestimmten Zeitraum mit der Schwangerschaftsplanung zu warten.

Was ist das Masernschutzgesetz?

Seit dem 1. März 2020 gilt für Beschäftigte von Gemeinschaftseinrichtungen sowie für medizinisches Personal das Masernschutzgesetz. Bestimmte Personengruppen, wie

  • Erzieher und Erzieherinnen,
  • Lehrende,
  • Tagespflegepersonen,
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen,
  • Beschäftigte in Flüchtlingsunterkünften

müssen demnach zweimal gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sein, sofern sie nach 1970 geboren sind.

Q&A: Ablauf und Kosten

Wo kann man sich impfen lassen?

Impfstoffe sind Arzneimittel und werden nach dem Impfcheck von einer Ärztin oder dem Arzt verordnet. Grundsätzlich dürfen alle Ärztinnen und Ärzte, unabhängig von ihrer Fachrichtung, Impfungen durchführen. In Deutschland wird der Großteil aller Impfungen im niedergelassenen Bereich durchgeführt.

Impfungen sind weiters möglich:

  • in Apotheken (Impfung gegen Grippe und COVID-19),
  • in Gesundheitsämtern,
  • bei Betriebsärzten,
  • im Rahmen von Untersuchungen in Kita und Schule.


Wer übernimmt die Kosten?

Für die Kostenübernahme von Schutzimpfungen kommen außer den Krankenkassen auch noch weitere Träger, wie beispielsweise Arbeitgeber infrage, sollten die Impfungen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Versorgung angeordnet sein.

Welche Impfungen von welchem Träger übernommen werden und welche Besonderheiten bei der Kostenerstattung für privat krankenversicherte Personen gelten, können bei den jeweiligen Stellen erfragt werden.

Wenn Sie Informationen zum Impfcheck benötigen oder mehr darüber erfahren möchten, kommen Sie einfach zu uns in die Apotheke – wir beraten Sie gerne.

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